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VwGH 16. 11. 2007, 2007/02/0026 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVerwaltungsstrafrechtZfV 2008/1068ZfV 2008, 566 Heft 4 v. 2.9.2008

VStG § 51e (Verhandlung; Absehen; keines bei ausdrücklichem Antrag einer Partei auf Durchführung)

VwGH 16. 11. 2007, 2007/02/0026

Da der Bf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in der Berufung beantragt hat, war die belBeh im Beschwerdefall - da kein Fall des § 51e Abs 4 oder 5 VStG vorliegt - verpflichtet, eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen. Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.

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