VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; bei Bestimmung der Beschwerdefrist durch eine Kanzleiangestellte ist Kontrolle der Durchführung entsprechender richtiger Fristvormerkungen im Kalender geboten)
VwGH 20. 12. 2007, 2007/21/0443
VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; bei Bestimmung der Beschwerdefrist durch eine Kanzleiangestellte ist Kontrolle der Durchführung entsprechender richtiger Fristvormerkungen im Kalender geboten)
VwGH 20. 12. 2007, 2007/21/0443