VwGG § 34 Abs 1 (Beschwerden, Zurückweisung; Mangel der Berechtigung zur Beschwerdeerhebung; Rechtsverletzungsmöglichkeit durch Ladungsbescheid liegt nicht mehr vor, wenn Behörde ein Verhalten gesetzt hat, das einen Verzicht auf die in einem Ladungsbescheid angedrohten Sanktionen darstellt; impliziter Verzicht möglich)
VwGH 20. 12. 2007, 2007/21/0140