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VwGH 20. 11. 2007, 2007/11/0157 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

JudikaturVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2008/1061ZfV 2008, 563 Heft 4 v. 2.9.2008

B-VG Art 131 Abs 1 Z 1 (Beschwerden; Behauptung, in subjektiven-öffentlichen Rechten verletzt zu sein)

ArbeiterkammerG 1992: § 77 Abs 1 (Direktor; Abberufung; Voraussetzungen; hier: VwGH ist zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Vorstandsbeschlusses der Kammer für Arbeiter und Angestellte Tirol über die Abberufung des Beschwerdeführers als Direktor der Kammer für Arbeiter und Angestellte Tirol zuständig)

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