VwGG § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Klaglosstellung; Wegfall des Rechtsschutzinteresses; sonstige Gegenstandslosigkeit, Prüfung einer fortdauernden Wirkung des angefochtenen Bescheids; Beschwerde eines Nachbarn gegen Erteilung einer Baubewilligung; Erteilung einer anderen Baubewilligung mit Zustimmung des Nachbarn; Außerkrafttreten der bekämpften Bewilligung)