vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 14. 12. 2007, 2007/02/0295 (Straßenpolizei)

JudikaturStraßenpolizeiZfV 2008/1041ZfV 2008, 557 Heft 4 v. 2.9.2008

StVO § 2 Abs 1 Z 7 (Begriffsbestimmungen, Radfahrstreifen)

§ 2 Abs 1 Z 7a (Begriffsbestimmungen, Mehrzweckstreifen; Radfahrstreifen oder Abschnitt eines Radfahrstreifens mit weitergehender Benützungsmöglichkeit; erforderliche Kennzeichnung des Endes durch die Schriftzeichenmarkierung "Ende")

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!