ASVG § 67 Abs 10 (Haftung des gesetzlichen Vertreters des Beitragschuldners)
AVG § 22 (Zustellung zu eigenen Handen aus besonders wichtigen Gründen; bei Haftungsbescheid über EUR 18.000 nicht vorliegend)
ZustG § 16 (Ersatzzustellung; im vorliegende Fall zulässig und wirksam)