AlVG § 12 Abs 3 lit f (Arbeitslosigkeit; Begriff des geregelten Lehrgangs; außerordentlicher Studierender; Beurteilung nach der zeitlichen Beanspruchung des Studierenden)
VwGH 19. 9. 2007, 2006/08/0261
Unbestritten war der Bf außerordentlicher Studierender an der Donau-Universität-Krems, weshalb - anders als bei "ordentlicher" Studierenden (früher "ordentlichen" Hörern) - nicht auf die formelle Stellung nach den Organisations- bzw Studienvorschriften abzustellen ist, sondern in Ermangelung einer im Gesetz vorgesehenen Sonderregelung zu prüfen ist, ob der Bf in einem "geregelten Lehrgang" ausgebildet wird bzw wurde (VwGH 30. 1. 2002, 99/08/0109 = ZfV 2003/465).