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VwGH 19. 9. 2007, 2006/08/0261 (Sozialversicherung)

JudikaturSozialversicherungZfV 2008/1027ZfV 2008, 553 Heft 4 v. 2.9.2008

AlVG § 12 Abs 3 lit f (Arbeitslosigkeit; Begriff des geregelten Lehrgangs; außerordentlicher Studierender; Beurteilung nach der zeitlichen Beanspruchung des Studierenden)

VwGH 19. 9. 2007, 2006/08/0261

Unbestritten war der Bf außerordentlicher Studierender an der Donau-Universität-Krems, weshalb - anders als bei "ordentlicher" Studierenden (früher "ordentlichen" Hörern) - nicht auf die formelle Stellung nach den Organisations- bzw Studienvorschriften abzustellen ist, sondern in Ermangelung einer im Gesetz vorgesehenen Sonderregelung zu prüfen ist, ob der Bf in einem "geregelten Lehrgang" ausgebildet wird bzw wurde (VwGH 30. 1. 2002, 99/08/0109 = ZfV 2003/465).

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