AlVG § 9 Abs 1 (Arbeitswilligkeit; sonst sich bietende Arbeitsmöglichkeit)
§ 10 Abs 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; anwendbar auch bei Ausschlagung einer sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit; befristeter Transitarbeitsplatz im Rahmen eines vom Arbeitsmarktsservice vermittelten Kurses stellt keine sonst sich bietende Beschäftigungsmöglichkeit dar)