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VfGH 2. 10. 2007, G 4/07

VfGH: BaurechtZfV 2008/790ZfV 2008, 424 Heft 3 v. 2.7.2008

Wr BauO: § 134 Abs 4 (Bauverfahren, Verlust der Parteistellung durch Präklusion; Quasi-Wiedereinsetzung; Dreimonatsfrist; Beginn der Frist mit Anzeige des Baubeginns; unsachliche Anknüpfung; Präklusion auch bei Unterlassung von Einwendungen wegen Nichtverständigung von der mündlichen Verhandlung; Verpflichtung des Bauwerbers, die Namen der Eigentümer angrenzender Grundstücke bekann zu geben)

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