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VwGH 9. 10. 2007, 2007/02/0214

VwGH: VerwaltungsverfahrenZfV 2008/780ZfV 2008, 421 Heft 3 v. 2.7.2008

AVG § 66 Abs 2 (Berufung, Zurückverweisung; Voraussetzungen; „Notwendigkeit“ einer mündlichen Verhandlung vor der Unterinstanz betrifft nur den Tatsachenbereich, nicht die Frage der rechtlichen Beurteilung; keine Anwendung des § 66 Abs 2, nur um den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Parteienrechte einzuräumen)

VwGH 9. 10. 2007, 2007/02/0214

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