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VwGH 3. 7. 2007, 2006/05/0026

VwGH: VerwaltungsstrafrechtZfV 2008/763ZfV 2008, 416 Heft 3 v. 2.7.2008

7. ZPMRK: Art 4 (Doppelbestrafungsverbot; Bestrafung nach Bauordnung wegen Offenhaltens eines Geschäftslokals nach § 37 iVm § 14 Z 4 NÖ BauO und für den gleichen Zeitraum nach § 37 iVm § 14 Z 1 NÖ BauO; Bestrafung wegen Benützung eines Neubaus ohne Bewilligung schließt Bestrafung wegen Benützung eines bewilligungslos abgeänderten Gebäudes aus)

NÖ BauO: § 14 Z 1 (bewilligungspflichtige Vorhaben; Neubau von Gebäuden)

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