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VwGH 27. 6. 2007, 2005/03/0231

VwGH: VerwaltungsstrafrechtZfV 2008/761ZfV 2008, 415 Heft 3 v. 2.7.2008

VStG § 44a Z 2 (Straferkenntnis, Spruch, Inhalt; Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt; Angabe der Fundstelle)

VwGH 27. 6. 2007, 2005/03/0231

Dem Beschuldigten kommt das subjektive Recht zu, dass ihm die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift richtig und vollständig vorgehalten wird, wozu auch die Anführung der Fundstelle der Vorschrift zählt. Es ist die Fundstelle jener Nov anzugeben, durch welche die als verletzt betrachtete Norm ihre zum Tatzeipunkt gültige Fassung erhalten hat (VwGH 26. 4. 1995, 92/07/0175). Dass die verletzte

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