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VwGH 25. 9. 2007, 2007/18/0463

VwGH: VerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2008/752ZfV 2008, 412 Heft 3 v. 2.7.2008

VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung; Verschulden eigenes; schlechte Deutschkenntnisse; nicht näher konkretisierte psychische Erkrankung; Ausschluß der Dispositionsfähigkeit)

VwGH 25. 9. 2007, 2007/18/0463

Zunächst sei ausgeführt, dass die geltend gemachten schlechten Deutschkenntnisse der Antragstellerin keinen Wiedereinsetzungsgrund darstellen (vgl etwa die bei Hauer/Leukauf, Handbuch des Österreichischen Verwaltungsverfahrens6, S 1089, E. 71 ff zu § 71 AVG wiedergegebene Rsp, die auch hier maßgeblich ist).

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