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VwGH 11. 10. 2007, 2006/04/0119

VwGH: VergabewesenZfV 2008/738ZfV 2008, 408 Heft 3 v. 2.7.2008

NÖVergabenachprüfungsG, LGBl 7200-0: § 16 Abs 1 (Entscheidung des UVS; Feststellungsverfahren nach erfolgtem Zuschlag oder erfolgtem Widerruf einer Ausschreibung „auf Antrag“; keine Entscheidung ohne Antrag)

VwGH 11. 10. 2007, 2006/04/0119

Die belBeh vertrat die Ansicht, dass eine Feststellung gem § 16 Abs 1 NÖVNG LgBl 7200-0 auch ohne diesbezüglichen Antrag möglich sei. Die Worte „auf Antrag“ im Wortlaut dieser Bestimmung bezögen sich nur auf den Fall der erstmaligen Antragseinbringung nach Zuschlagserteilung bzw Widerruf des Vergabeverfahrens.

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