StVO § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; gemessener Atemalkoholgehalt, zulässige Rückrechnung zum Zeitpunkt des Lenkens)
VwGH 7. 9. 2007, 2007/02/0219
Nach der stRsp VwGH (Erk v 22. 4. 1998, 97/03/0353, 97/03/0367) ist es zulässig, eine „Rückrechnung“ des Atemalkoholgehaltes vom Zeitpunkt der Atemluftuntersuchung bis zum Zeitpunkt des Lenkens, ausgehend vom festgestellten Wert vorzunehmen, sodass es in einem solchen Fall, keiner „beh Wahrnehmung“, betreffend den Grad der Alkoholisierung des Betroffenen zum Zeitpunkt des Lenkens, bedarf. Abweisung.