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VwGH 14. 5. 2007, 2006/10/0123

VwGH: SozialhilfeZfV 2008/701ZfV 2008, 396 Heft 3 v. 2.7.2008

NÖ SozialhilfeG 2000: § 10 (Festsetzung von Richtsätzen)

§ 38 Abs 3 (Absehen von der Verpflichtung zum Kostenersatz, wenn diese für den Hilfeempfänger eine Härte bedeuten würde, Beurteilung im Einzelfall, besondere Bedürfnisse behinderter Personen nicht ohne weiteres vom Richtsatz abgedeckt)

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