ORF-G § 13 Abs 1 (Werbung; Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs; gesendet gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung, Ziel, Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt zu fördern)