vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 21. 9. 2007, 2007/05/0183

VwGH:Baurecht, RaumordnungZfV 2008/608ZfV 2008, 360 Heft 3 v. 2.7.2008

OÖ BauO: § 31 Abs 4 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Vorschriften über die Ausnutzbarkeit des Bauplatzes)

VwGH 21. 9. 2007, 2007/05/0183

§ 31 Abs 4 Oö. BauO 1994 gewährt dem Nachbarn ein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht auf Einhaltung der Ausnutzbarkeit des Bauplatzes. Die bauliche Ausnutzbarkeit von Bauplätzen kann auf verschiedene Weise beschränkt werden. So fallen darunter ua Vorschriften über eine bestimmte Bebauungsdichte, die Festlegung der zulässig bebaubaren Fläche und von Flucht- und Baulinien. Im Einzelnen muss nach den jeweils in Betracht kommenden baurechtlichen Vorschriften geprüft werden, welche Maßnahmen der baulichen Nutzung ein Nachbarrecht begründen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!