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VwGH 31. 7. 2007, 2007/05/0023

VwGH:BaurechtZfV 2008/604ZfV 2008, 359 Heft 3 v. 2.7.2008

Wr BauO: § 81 Abs 1 (Gebäude an der Baulinie, Straßenfluchtlinie, bis zu Gebäudetiefe von 15 m; Höhe; der lotrechte Abstand von der festgesetzten Höhenlage der Verkehrsfläche bis zur obersten Schnittlinie der zulässigen Außenwandfläche der Straßenfront ohne Berücksichtigung vorspringender Gebäudeteile)

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