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Scheitert die Bedarfsprüfung für Ambulatorien an der Niederlassungsfreiheit nach Art 43 EG-Vertrag?

AbhandlungenThomas Kröll1)1) Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Verfassers wieder und wurde am 26. April 2008 abgeschlossen. Besonders herzlich dankt der Verfasser Frau Dr. Christine Pesendorfer, Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, und Herrn Dr. Robert Gmeiner, Verbindungsstelle der Bundesländer, für ihre Diskussionsbereitschaft sowie zahlreichen Anregungen und Hinweise.ZfV 2008/582ZfV 2008, 316 Heft 3 v. 2.7.2008

Der Europäische Gerichtshof muss sich erstmals mit einem zentralen Planungsinstrument eines nationalen Gesundheitssystems befassen. Er wird zu entscheiden haben, ob die im österreichischen Krankenanstaltenrecht vorgesehene Bedarfsprüfung für Krankenanstalten in der Betriebsform selbstständiger Ambulatorien mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Es zeigen sich ein weiteres Mal die beträchtlichen Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf die nationalen Regelungen, die nach der Kompetenzverteilung des EG-Vertrags in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Mit dem folgenden Beitrag soll auf die Frage nach der Gemeinschaftsrechtskonformität der Bedarfsprüfung eine Antwort gegeben und die Verzahnung von nicht den gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzen zugeordneten Angelegenheiten mit dem Gemeinschaftsrecht aufgezeigt werden.

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