BDG 1979 § 38 Abs 6 (Vorverständigung, keine fristgerechten Einwendungen, fiktive Zustimmung, Präklusion)
GZ 164/10-BK/07 vom 6. 12. 2007
Da vom BW innerhalb der im Gesetz angeführten Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Vorhaltes keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Versetzung eingebracht wurden, war von der im Gesetz normierten fiktiven Zustimmung zur beabsichtigten Versetzung auszugehen. Diese wird auch durch die verspätete Einbringung von Einwendungen nicht gehindert, da im Gesetz unzweifelsfrei festgehalten ist, dass die fiktive Zustimmung ex lege mit dem Ende der zweiwöchigen Frist eintritt (VwGH 8. 11. 1995, 92/12/0049, Slg 14.357 A/1995; BerK 28. 10. 2003, GZ 203/9-BK/03; BerK 17. 6. 2004, GZ 56/9-BK/04; BerK 3. 2. 2006, GZ 212/9-BK/05; BerK 16. 3. 2000, GZ 127/8-BK/99; BerK 29. 11. 2002, GZ 466/15-BK/01).