Keine Verletzung (Gesetz)
VfGH 28. 6. 2007, G 34/06
Sachliche Rechtfertigung der vom Arbeitsverfassungsrecht abweichenden Regelung in § 17a Abs 9a PoststrukturG für die Versetzung eines Beamten des Bundes, der einem ausgegliederten Unternehmen zur Dienstleistung zugewiesen wurde, hinsichtlich der Mitwirkung des zuständigen Personalvertretungsorgans.