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VwGH 19. 9. 2006, 2004/05/0105 (WOHNUNGSWESEN)

VwGH: WOHNUNGSWESENZfV 2008/540ZfV 2008, 294 Heft 2 v. 9.5.2008

WEG 2002: § 17 Abs 1 (Benützungsregelung)
§ 29 Abs 1 (außerordentliche Verwaltung; Veränderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft, nützliche Verbesserungen, sonstige über Erhaltung hinausgehende bauliche Veränderungen; Mehrheitsentscheidung, Antrag der Überstimmten auf gerichtliche Aufhebung des Mehrheitsbeschlusses; Rechtsprechung zu § 14 WEG 1975 weiter maßgeblich; eine Benützungsregelung geht über die ordentliche Verwaltung hinaus)

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