VStG: § 45 Absb 1 Z 2 (Absehen von Einleitung oder Fortführung eines Verwaltungsstrafverfahrens; Gründe; Beschuldigte hat Tat nicht begangen oder Vorliegen von Umständen, die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen; Geschwindigkeitsübertretung; Nichtvorlage des Verordnungsaktes durch Bundesminister, kein Einstellungsgrund)
VwGH 31. 7. 2007, 2007/02/0070 (Amtsbeschwerde)