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VwGH 29. 1. 2007, 2006/03/0155 (Verwaltungsstrafrecht)

VwGH: VerwaltungsstrafrechtZfV 2008/504ZfV 2008, 283 Heft 2 v. 9.5.2008

MRK: Art 6 Abs 1 (strafrechtliche Anklage, Verwaltungsstrafverfahren; angemessene Verfahrensdauer, überlange Dauer ohne Rechtfertigung durch besondere Umstände im Einzelfall; Berechnung der relevanten Dauer, Beginn im Fall eines fortgesetzten Deliktes, fortgesetzte Verfahren nach Aufhebung durch den VwGH, Gesamtdauer 5 Jahre 10 Monate)

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