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VwGH 9. 8. 2007, 2007/20/1050 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGH: VerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2008/499ZfV 2008, 282 Heft 2 v. 9.5.2008

VwGG: § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, Verschulden, Bewilligung auch bei bloß minderem Grad des Versehens; Verschulden des Parteienvertreters ist Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen; Rechtsanwalt, zumutbare Kontrolle; keine, rein manipulative Tätigkeiten der Kuvertierung und der Postaufgabe, keine Kontrollpflicht bei verlässlicher Kanzleikraft)

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