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VwGH 5. 7. 2007, 2007/06/0075 (Straßenwesen)

VwGH: StraßenwesenZfV 2008/474ZfV 2008, 275 Heft 2 v. 9.5.2008

Bundesstraßen-MautG 2002: § 19 Abs 2 (Ersatzmaut; Lenker ist mündlich zur Zahlung aufzufordern; der Aufforderung wird entsprochen, wenn der Lenker unverzüglich die Ersatzmaut zahlt; bei Unterbleiben der Aufforderung wird die Frist zur Bezahlung der Ersatzmaut nicht in Gang gesetzt; objektiver Erklärungswert der Aufforderung entscheidend)

§ 20 Abs 1 (Mautprellerei; Verwaltungsübertretung)

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