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VwGH 31. 7. 2007, 2006/02/0194 (Straßenpolizei)

VwGH: StraßenpolizeiZfV 2008/470ZfV 2008, 274 Heft 2 v. 9.5.2008

StVO: § 89a Abs 7 und 7a (Entfernung von Hindernissen; Kostenvorschreibung; Vorschreibung aufgrund Tarifordnung; Anführung sämtlicher Kostenbestandteile im Spruch, Erforderlichkeit, keine)

VwGH 31. 7. 2007, 2006/02/0194

Nach VwGH 18. 5. 1994, 93/03/0303 ist der Bestimmung des § 89a Abs 7 StVO nicht zu entnehmen, dass in dem die Kosten vorschreibenden B die einzelnen, die Gesamtkosten bestimmenden Kostenbestandteile im Spruch offenzulegen wären. Die Tarifordnung muss ebenfalls nicht im Spruch des Kostenvorschreibungsbescheides angeführt sein (VwGH 28. 3. 1985, 85/02/0068). Abweisung.

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