NÖ JagdG: § 6 Abs 1 (Eigenjagd, zusammenhängende Grundfläche)
§ 9 Abs 1 erster Satz (zusammenhängende Grundfläche, Begriff)
§ 9 Abs 1 zweiter Satz (jagdrechtlicher Zusammenhang auch bei Zusammenstoßen der Grundflächen nur an einem Punkt, „Punktzusammenhang“)