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VwGH 27. 9. 2007, 2006/07/0112 (Gewerberecht)

VwGH: GewerberechtZfV 2008/396ZfV 2008, 242 Heft 2 v. 9.5.2008

GewO 1994: § 356b Abs 1 (Gewerbebehörde ist „one-stop-shop“ für gewerbliche Betriebsanlagen; Mitanwendung des WRG 1959 auf fünf taxativ aufgezählte wasserrechtliche Bewilligungstatbestände beschränkt)

§ 356b Abs 1 Z 4 (ebenso; Lagerung von Stoffen, die zur Folge haben, dass durch Eindringen (Versickern) von Stoffen in den Boden das Grundwasser verunreinigt wird)

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