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VwGH 20. 3. 2007, 2006/03/0107 (Gewerberecht)

VwGH: GewerberechtZfV 2008/394ZfV 2008, 241 Heft 2 v. 9.5.2008

GelVerkG: § 15 Abs 1 Z 6 idF BGBl I 2002/32 (Übertretung einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung)

Wr Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung:

§ 31 Abs 1 idF LGBl 2000/36 (Halten und Parken außerhalb von Taxistandplätzen gestattet, wenn Fahrpreisanzeiger eingeschaltet oder das Taxi „außer Dienst“ oder als bestellt bezeichnet ist; „Halten“ iSd StVO, Abstellen bis zu 10 Minuten)

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