NAG: § 73 Abs 2 (Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen; nur vom Amts wegen zu erteilende)
VwGH 22. 05. 2007, 2007/21/0131
In der Beschwerde wird darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen gegeben seien und die Behörden die vom Bf geltend gemachten humanitären Gründe nicht näher hinterfragt und es allenfalls unterlassen hätten, ihn anzuleiten.