Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien: § 7 Abs 1 (Befreiung von der Beitragspflicht; Voraussetzungen)
§ 7 Abs 7 (Befreiung nach Abs 1 erlischt, wenn ein für die Befreiung maßgeblicher Umstand wegfällt; ab dem dem Wegfall dieses Umstandes folgenden Monatsersten besteht Verpflichtung zur Beitragsleistung; Feststellungsbescheid darüber unzulässig)