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VwGH 27. 9. 2007, 2003/11/0186 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

VwGH: Berufliche Vertretungen und freie BerufeZfV 2008/304ZfV 2008, 199 Heft 2 v. 9.5.2008

ÄrzteausbildungsV 1994 idF BGBl I 1998/169: § 32 Abs 1 (Übergangsbestimmung; Personen, die vor Inkrafttreten dieser V ihre Ausbildung zum praktischen Arzt oder ihre Ausbildung zum Facharzt im Hauptfach eines Sonderfaches begonnen haben, können ihre Ausbildung nach den bisher oder den nunmehr geltenden Bestimmungen beenden, sofern im folgenden nicht anderes bestimmt wird; diese Bestimmung erfasst zwei Personenkreise)

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