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VwGH 14. 11. 2006, 2006/05/0206 (Baurecht)

VwGH: BaurechtZfV 2008/292ZfV 2008, 195 Heft 2 v. 9.5.2008

Oö BauO 1994: § 50 Abs 1 (Bauten, Benützung entsprechend den baurechtlichen Vorschriften; auch Bestimmungen des Flächenwidmungsplans baurechtliche Vorschriften)

VwGH 14. 11. 2006, 2006/05/0206

Unter baurechtlichen Vorschriften sind iZm § 50 Abs 1 Oö BauO auch die Best des FlWPl zu verstehen. (vgl § 35 Oö BauO, „Best des FlWPl und Bebauungsplanes sowie sonstigen baurechtlichen Vorschriften“). Auftrag nach § 50 Abs 3 Oö BauO daher auch im Falle einer dem FlWPl widersprechenden Nutzung, es sei denn, die Benützung wäre durch eine rechtskräftige BauBewilligung gedeckt. Abweisung.

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