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VwGH 18. 12. 2006, 2004/05/0182

VwGH: BaurechtZfV 2008/281ZfV 2008, 189 Heft 2 v. 9.5.2008

NÖ BauO: § 2 Z 23 (Reiche, Begriff; von den äußeren Mauern zweier benachbarter Gebäude begrenzter Zwischenraum, höchstens 1,20 m; Entstehung einer 20 cm breiten Reiche im auffallenden Widerspruch zur bestehenden Bebauung)

§ 5 Abs 2 (Anordnung der Gebäude zu den Grenzen; geschlossene Bebauung, gekuppelte Bebauung; Entstehung einer Reiche bei Anbau an Grundstücksgrenze, Beachtung der ausreichenden Breite der Reiche)

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