AWG 2002: § 2 Abs 7 Z 4 (Deponie; Begriff)
VwGH 19. 7. 2007, 2004/07/0011
Die bel Beh begründete ihren abfallwirtschaftlichen Auftrag damit, dass der Bf rechtswidrigerweise eine Deponie betreibe. Festgehalten wird im angef B dazu, dass das Betreiben der Deponie vom Bf in seiner Berufung nicht bestritten worden sei. Diesen Schluss zieht die bel Beh offensichtlich aufgrund des vom Bf in seiner Berufung für die festgestellten Ablagerungen durchgehend verwendeten Ausdrucks „Deponie“.