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Ausschluss der Ärzte-Pensionisten von der Mitbestimmung in Angelegenheiten der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern verfassungswidrig

AbhandlungenBenjamin KneihsZfV 2008/267ZfV 2008, 146 Heft 2 v. 9.5.2008

Nach dem Ärztegesetz sind ehemalige Ärzte von den Wahlen zu jenen Satzung gebenden Organen ausgeschlossen, die auch für sie wesentliche generelle Normen zu erlassen haben. Dass und warum diese Rechtslage geltendem Verfassungsrecht widerspricht, wird im folgenden Beitrag erhellt.

I. Ausgangslage und Fragestellung

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