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VfGH 27. 6. 2007, G 173/06 (Verfassungsgerichtsbarkeit)

VerfassungsgerichtsbarkeitZfV 2008/248ZfV 2008, 137 Heft 1 v. 7.3.2008

B-VG Art 140 Abs 1 letzter Satz (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; keine aktuelle Betroffenheit; Tabaktrafik; Kündigung des Bestellungsvertrages durch Monopolverwaltungs GmbH)

VfGH 27. 6. 2007, G 173/06

1. Voraussetzung der Antragslegitimation ist einerseits, dass der Antragsteller behauptet, unmittelbar durch das angef Gesetz - im Hinblick auf dessen Verfassungswidrigkeit - in seinen Rechten verletzt worden zu sein, dann aber auch, dass das Gesetz für den Antragsteller tatsächlich, uzw ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines B wirksam geworden ist. Grundlegende Voraussetzung der Antragslegitimation ist, dass das Gesetz in die Rechtssphäre des Antragstellers nachteilig eingreift und diese - im Falle seiner Verfassungswidrigkeit - verletzt.

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