vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 14. 6. 2007, G 213/06 , (Post- und Fernmeldewesen)

Post- und FernmeldewesenZfV 2008/242ZfV 2008, 133 Heft 1 v. 7.3.2008

TKG 2003 § 73 Abs 3 (Errichtung und Betrieb einer Funkanlage; Bewilligungspflicht; technische Anforderungen; Verordnungsermächtigung; kein Verstoß gegen Legalitätsprinzip)

VfGH 14. 6. 2007, G 213/06

1. Die antragstellenden Abgeordneten vertreten die Auffassung, dass § 73 Abs 3 TKG 2003 in der angefochtenen Fassung, wonach der zuständige BM dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend die näheren Bestimmungen und technischen Voraussetzungen für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen festsetzen kann, gegen Art 18 B-VG verstoße, weil das Verhalten des Verordnungsgebers nicht im notwendigen Ausmaß vorherbestimmt werde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!