AVG § 13 Abs 3 (Mängelbehebungsauftrag; Zurückweisung des Anbringens nach fruchtlosem Ablauf der Frist; Zurückweisung nur bei solchen schriftlichen Anbringen, die mit Mängeln behaftet sind; Fehlen von Unterlagen ist nur Mangel, wenn Anschluss an Eingabe vom Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben ist)
VwGH 19. 6. 2007, 2005/11/0144