ZustG § 8 Abs 1 (Änderung der Abgabestelle, keine, trotz negativer Meldeauskunft verpflichtender Zustellversuch an bekannt gegebener Adresse)
§ 8 Abs 2 (Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch, Voraussetzungen)
VwGH 24. 5. 2007, 2004/09/0164