VStG: § 51 e Abs 3 (Mündliche Verhandlung vor dem UVS; Absehen von der Durchführung, Gründe; Beantragung mehrere Zeugen bedeutet Antrag auf Verhandlungsdurchführung)
VwGH 25. 5. 2007, 2006/02/0231
In der Berufung hat der Bf unter anderem die Einvernahme mehrerer Zeugen beantragt. Daraus ist (VwGH 27. 2. 2007, 2007/02/0001) zu entnehmen, dass der Bf die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt, wäre doch sonst sein Antrag auf Einvernahme der Zeugen vor der bel Beh nicht zu verstehen. Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften.