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VwGH 26. 6. 2007, 2005/01/0034 , 2005/01/0246 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2008/168ZfV 2008, 107 Heft 1 v. 7.3.2008

VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, Verschulden, Bewilligung auch bei bloß minderem Grad des Versehens; Verschulden

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des Parteienvertreters ist Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen; erforderliche und zumutbare Sorgfalt im Verkehr mit Behörden und Gerichten)

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