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VwGH 27. 6. 2007, 2007/04/0026 (Vergabewesen)

VergabewesenZfV 2008/163ZfV 2008, 107 Heft 1 v. 7.3.2008

BundesvergabeG 2002: § 177 Abs 1 (Antragsteller, Gebührenpflicht für bestimmte Anträge, Pauschalgebühr gemäß § 164 Abs 1; Nichtanwendbarkeit aufgrund Aufhebung des VfGH; Anlassfall)

§ 177 Abs 5 (Gebührenersatz; Anspruch des obsiegenden Antragsteller gegen Antragsgegner; keine bei den für Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Widerrufes gemäß § 164 Abs 1 entrichteten Pauschalgebühren)

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