StVO § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken oder In-Betrieb-nehmen eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; keine Voraussetzung, dass sich Fahrzeug zur Gänze auf öffentlicher Verkehrsfläche befindet; Unerheblichkeit der Gründe der In-Betrieb-Nahme)
VwGH 25. 5. 2007, 2007/02/0060