StVO § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Anflutungsphase besonders nachteilig für Fahrtüchtigkeit; Feststellung des Grades der Alkoholisierung an Hand Alkomatmessung ohne Rückrechnung)
VwGH 18. 6. 2007, 2006/02/0244