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VwGH 20. 12. 2006, 2005/08/0057 (Sozialversicherung)

SozialversicherungZfV 2008/147ZfV 2008, 100 Heft 1 v. 7.3.2008

Arbeitsmarktpolitik-FinanzierungsG: § 2 Abs 8 (Arbeitslosenversicherungsbeitrag; Tragung des Beitrags aus Mitteln der Gebarung Arbeitsmarktpolitik für Frauen, die das 56. Lebensjahr und für Männer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben; unterschiedliche Beitragshöhe für Frauen und Männer zwischen der Vollendung des 56. und des 58. Lebensjahres stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar; eine notwendige und objektive Verknüpfung der gegenständ-

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