B-VG Art 129a Abs 1 Z 2 (Unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehörderlicher Befehls- und Zwangsgewalt; keine, Ausführung eines richterlichen Auftrages; Personendurchsuchung im Zuge einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung, Prüfung der Überschreitung des Gerichtsauftrages; überschießende Maßnahme)
AVG § 67a Abs 1 Z 2 (ebenso)